Förderverein des Instituts für Instandhaltung

und Korrosionsschutztechnik e. V.

 

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Mitgliedschaft

  • Mitglieder können natürliche wie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie offene Handelsgesellschaften nach dem Handelsgesetzbuch sein.

  • Über schriftliche Aufnahmeanträge entscheidet der Vorstand. Weist der Vorstand einen Aufnahmeantrag zurück, entscheidet die nächste Mitgliederversammlung endgültig.

  • Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres mit einer Frist von sechs Wochen erklärt werden. Im übrigen erlischt die Mitgliedschaft ggf. durch Tod, Auflösung oder Löschung.

  • Der Ausschluss eines Mitgliedes kann nur auf Beschluss des Vorstandes bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erfolgen. Über einen Einspruch entscheidet die nächste Mitgliederversammlung. Bis dahin ruht die Mitgliedschaft.

 

 

 

 

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